Informationen rund um die MPU
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt Ihre bisherige Fahrberechtigung. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis neu beantragen und sich einen neuen Kartenführerschein ausstellen lassen. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die neue Fahrerlaubnis kann im Umfang der beantragten Fahrerlaubnisklassen erteilt werden.
Das Strafgericht hat im Strafverfahren nicht darüber entschieden, ob Ihnen nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Die Sperrfrist bestimmt lediglich, ab wann Ihnen die Führerscheinstelle frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf.
Vor jeder Neuerteilung muss die Führerscheinstelle prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen. Bei Eignungszweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung bekannt gewordener Verkehrsverstöße und/oder Straftaten, kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) anordnen. Dies wird jedoch von Fall zu Fall entschieden.
In bestimmten Fällen, die im Folgenden näher erläutert werden, wird in jedem Fall eine MPU verlangt.
Gründe für eine MPU
- Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen.
- Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
- Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).
- Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen.
- Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte).
- Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
- Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.
Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern zum Beispiel auch Fahrräder.
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Wurde im Strafverfahren eine Sperrfrist verhängt, können Sie den Antrag frühestens 6 Monate vor deren Ablauf stellen.
Hierzu ist in der Regel eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung erforderlich. Welche weiteren Antragsunterlagen und Nachweise erforderlich sind, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse(n) Sie neu beantragen möchten. Für die Bearbeitung Ihres Antrags müssen Sie je nach Aufwand mit Kosten von bis zu 275,00 Euro rechnen.
Sie müssen den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Wenn im Strafverfahren eine Sperrfrist verhängt wurde, können Sie den Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf stellen.
Sie müssen persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen. Welche Unterlagen Sie noch brauchen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse(n) Sie neu beantragen möchten. Die Bearbeitung kostet je nach Aufwand bis zu 275,00 Euro.